Kosten und Erstattung
Die Kosten für eine osteopathische Behandlung betragen zwischen 110 und 130 Euro pro Behandlung, je nachdem ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Eine Sitzung dauert ca. 50 Minuten. Die Kosten sind unabhängig von der genauen Behandlungsdauer, da auch Zeit für die Anamnese und Untersuchung benötigt wird.
Kostenerstattung
Im Gegensatz zur Physiotherapie, wird die Osteopathie nicht direkt mit den Krankenkassen abgerechnet. Das bedeutet, dass Sie Ihre Rechnung direkt nach der Behandlung bei uns mit der EC-Karte bezahlen. Im Anschluss können sie die Rechnung bei ihrer Krankenkasse einreichen. Je nach Krankenkasse unterscheiden sich hierbei die Kosten die anteilig erstattet werden.
Gesetzliche Krankenkasse
Bis zu 100 gesetzliche Krankenkassen bezuschussen mittlerweile die Kosten einer osteopathischen Behandlung. Voraussetzung hierfür ist meistens die Mitgliedschaft des Osteopathen in einem der Osteopathieverbände und eine mehrjährige fundierte Ausbildung. Wir sind Mitglied im Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) und haben ein 5 ½ -jähriges Studium der Osteopathie mit Bachelor- und Master an der Hochschule Fresenius abgeschlossen. Somit erfüllen wir die Voraussetzung für eine mögliche Kostenerstattung.
Manche Krankenkassen benötigen zusätzlich eine Privatverordnung vom Arzt (meistens ein grünes Rezept). Diese Verordnung können Ärzte aller Fachrichtungen sowie Zahnärzte ausstellen.
Bei jeder Krankenkasse wird die Bezuschussung individuell gehandhabt. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich im Voraus bei Ihrer Krankenkasse.
Private Krankenkasse
Für Privatpatienten wird die Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker erstellt (GebüH). Sie benötigen hierfür keine Verordnung von Ihrem Arzt.
Bitte informieren sie sich vorab bei Ihrer privaten Krankenkasse, ob bei Ihnen Heilpraktikerleistungen erstattet werden.
Wichtiger Hinweis
Wir sind eine Bestellpraxis und bitten Sie daher mind. 24 Std. im Voraus abzusagen, sofern Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können. Ansonsten behalten wir uns das Recht vor, Ihnen eine Ausfallgebühr in Rechnung zu stellen.